Umweltrichtlinien

                                                                                                                                      NACHHALTIGE BESCHAFFUNGS- UND UMWELTRICHTLINIEN

Hydrounit Netzbau AG

1. EINLEITUNG UND ZWECK

Als spezialisiertes Netzbauunternehmen in der Deutschschweiz trägt die Hydrounit Netzbau AG Verantwortung für die ökologischen und sozialen Auswirkungen ihrer Geschäftstätigkeit. In einer Zeit steigender Anforderungen an Nachhaltigkeit und Umweltschutz verpflichten wir uns, unsere Arbeitsweise kontinuierlich zu verbessern und einen positiven Beitrag für künftige Generationen zu leisten.

Diese Richtlinien bilden den verbindlichen Rahmen für alle unsere Aktivitäten von der Planung über die Ausführung bis zur Entsorgung. Sie dienen als Orientierung für Mitarbeitende, Führungskräfte und Partner und stellen sicher, dass Umweltschutz und Nachhaltigkeit in allen Geschäftsprozessen verankert sind.

Version: 01
Gültig ab: 28. Oktober 2025

2. GELTUNGSBEREICH

Diese Richtlinien gelten für:

  • Alle Mitarbeitenden der Hydrounit Netzbau AG (Hauptsitz Baar ZG, Lager Rotkreuz)
  • Alle Führungskräfte und die Geschäftsleitung
  • Externe Partner, Subunternehmer und Lieferanten, die in unsere Geschäftsprozesse eingebunden sind
  • Alle operativen Tätigkeiten im Bereich Tiefbau, Kabelverlegung, Spleissen und zugehörige Dienstleistungen

Die Richtlinien gelten uneingeschränkt für alle Projekte und Einsätze.

3. UNSERE UMWELTVISION UND GRUNDSÄTZE

3.1 Vision

Die Hydrounit Netzbau AG strebt danach, als verantwortungsvoller Akteur in der Telekommunikationsinfrastruktur einen messbaren Beitrag zum Umwelt- und Klimaschutz zu leisten. Wir verstehen Nachhaltigkeit nicht als Pflicht, sondern als Chance zur kontinuierlichen Verbesserung und Wettbewerbsfähigkeit.

3.2 Leitende Grundsätze

Unsere Umweltarbeit basiert auf folgenden Prinzipien:

  • Verantwortung: Wir übernehmen Verantwortung für die direkten und indirekten Umweltauswirkungen unserer Tätigkeit
  • Transparenz: Wir kommunizieren offen über unsere Umweltleistung und Fortschritte
  • Kontinuierliche Verbesserung: Wir überprüfen regelmässig unsere Massnahmen und passen sie an neue Erkenntnisse an
  • Zusammenarbeit: Wir arbeiten eng mit unseren Partnern in der Wertschöpfungskette zusammen, um gemeinsam Nachhaltigkeitsziele zu erreichen
  • Einhaltung: Wir halten alle relevanten Umweltgesetze und -vorschriften ein und streben an, diese zu übertreffen

4. ZIELE UND VERPFLICHTUNGEN

Die Hydrounit Netzbau AG hat sich zu folgenden Nachhaltigkeitszielen verpflichtet:

4.1 Emissionsreduktion

Die Hydrounit Netzbau AG verpflichtet sich, die absoluten Treibhausgasemissionen der Scopes 1 und 2 bis 2035 um 63 % gegenüber der Baseline 2024 zu reduzieren und die Emissionen des Scopes 3 systematisch zu messen und zu senken. Darüber hinaus verpflichtet sich die Hydrounit Netzbau AG, spätestens bis 2050 Netto-Null zu erreichen und die absoluten Treibhausgasemissionen der Scopes 1, 2 und 3 bis 2050 um 90 % gegenüber der Baseline 2024 zu reduzieren.

Zur Erreichung dieser Ziele setzen wir insbesondere in den folgenden Bereichen an:

Scope 1 (Direkte Emissionen):

  • Reduktion der direkten CO₂-Emissionen aus unserem Fuhrpark
  • Schrittweiser Ersatz fossil betriebener Fahrzeuge durch alternative Antriebe
  • Optimierung der Routenplanung zur Minimierung von Leerfahrten

Scope 2 (Indirekte Emissionen aus Energie):

  • Kontinuierliche Reduktion des Energieverbrauchs an unseren Standorten durch gezielte Effizienzmassnahmen
  • Bezug von Strom aus erneuerbaren Energiequellen ab 2025

4.2 Weitere Umweltziele

  • Ressourcenschonung: Förderung von Wiederverwendung und Recycling von Materialien und Ausrüstung
  • Abfallminimierung: Kontinuierliche Reduktion der Abfallmenge auf Baustellen und an Standorten
  • Wasserschutz: Vermeidung von Gewässerverschmutzung durch sachgerechten Umgang mit Betriebsstoffen
  • Biodiversität: Rücksichtnahme auf lokale Ökosysteme bei Tiefbauarbeiten

4.3 Ausrichtung an nachhaltigen Entwicklungszielen (SDGs)

Unsere Umweltarbeit orientiert sich insbesondere an folgenden UN-Nachhaltigkeitszielen:

  • SDG 7: Bezahlbare und saubere Energie
  • SDG 8: Menschenwürdige Arbeit und Wirtschaftswachstum
  • SDG 9: Industrie, Innovation und Infrastruktur
  • SDG 12: Nachhaltige/r Konsum und Produktion
  • SDG 13: Massnahmen zum Klimaschutz
  • SDG 15: Leben an Land

5. OPERATIVE ANFORDERUNGEN UND MASSNAHMEN

5.1 Umweltmanagement im Fuhrpark

Fahrzeugmanagement:

  • Regelmässige Wartung aller Fahrzeuge zur Sicherstellung optimaler Effizienz
  • Erfassung und Monitoring des Kraftstoffverbrauchs
  • Schulung der Fahrer zu umweltschonendem Fahrverhalten (Eco-Driving)
  • Planung für den schrittweisen Übergang zu elektrischen oder alternativen Antrieben
  • Bevorzugung von Fahrzeugen mit niedrigem Emissionsprofil bei Neuanschaffungen

Routenoptimierung:

  • Einsatz digitaler Tools zur optimalen Tourenplanung, Minimierung von Leerfahrten und Bündelung von Transporten, wo möglich

5.2 Nachhaltige Beschaffung und Materialwirtschaft

Beschaffungsgrundsätze:

  • Berücksichtigung von Umweltkriterien bei der Auswahl von Materialien und Ausrüstung
  • Dialog mit unseren Partnern in der Wertschöpfungskette über die Nachhaltigkeit der bereitgestellten Materialien.
  • Bevorzugung langlebiger, reparierbarer Ausrüstung
  • Förderung der Verwendung recycelter oder wiederverwertbarer Materialien

Lagerhaltung:

  • Sachgerechte Lagerung umweltrelevanter Stoffe gemäss Vorschriften

5.3 Abfall- und Kreislaufwirtschaft

Abfallmanagement auf Baustellen:

  • Konsequente Trennung von Abfällen gemäss kantonalen Vorgaben
  • Einsatz von Mulden mit klarer Kennzeichnung für verschiedene Abfallfraktionen
  • Zusammenarbeit mit zertifizierten Entsorgungsunternehmen
  • Dokumentation der Abfallmengen und Entsorgungswege

Abfallmanagement an Standorten:

  • Etabliertes Recyclingsystem an den Standorten Baar und Rotkreuz
  • Getrennte Sammlung von Papier, Karton, PET, Glas, Metallen und Elektronikschrott
  • Ordnungsgemässe Entsorgung von Sonderabfällen (Öle, Chemikalien, etc.)

Kreislaufwirtschaft:

  • Wiederverwendung funktionsfähiger Ausrüstung und Materialien wo möglich
  • Rückführung nicht mehr benötigter Materialien an unsere Partner in der Wertschöpfungskette.
  • Prüfung von Möglichkeiten zur Aufbereitung und Wiederverwendung

5.4 Baustellen- und Projektmanagement

Die Umweltauswirkungen unserer Netzbauaktivitäten sind vielfältig. Besonders zu beachten sind dabei Beeinträchtigungen der Nachbarschaft und Verschmutzungen durch unsere Baustellenaktivitäten. Die Verringerung dieser Auswirkungen trägt dazu bei, Beschwerden von Dritten und damit verbundene Probleme zu minimieren. Alle Mitarbeitenden verpflichten sich, folgende Massnahmen in ihre tägliche Arbeit zu integrieren:

5.4.1 Sauberkeit und Ordnung auf der Baustelle

Grundsätze:

  • Die Baustelle wird unabhängig vom Fortschritt der Arbeiten sauber und ordentlich gehalten
  • Es wird auf Staub, Schutt und andere Verschmutzungen geachtet, die durch mechanische Arbeiten wie Bohren, Schneiden, Fräsen etc. entstehen
  • Die von den Mitarbeitenden genutzten Wege werden möglichst sauber gehalten, besonders bei Regenwetter
  • Neben der visuellen Beeinträchtigung erhöht ein unordentlicher und schmutziger Arbeitsbereich das Unfallrisiko

Konkrete Massnahmen:

  • Regelmässiges Aufräumen während und nach den Arbeiten
  • Sofortige Beseitigung von Verschmutzungen auf öffentlichen Wegen
  • Verwendung von Schutzplanen und Abdeckungen wo erforderlich
  • Tägliche Endkontrolle vor Verlassen der Baustelle

5.4.2 Lärmschutz und Rücksichtnahme

Planung und Kommunikation:

  • Laute Aktivitätsphasen werden frühzeitig in die Baustellenorganisation eingeplant
  • Anwohner werden bei lärmintensiven Arbeiten proaktiv informiert
  • Die Arbeitszeiten werden auf Nachbarschaft, Arbeiten und örtliche Gegebenheiten angepasst

Lärmminimierung:

  • Die lautstärksten Arbeiten werden gruppiert, insbesondere solche mit Motorgeräten
  • Elektrisch betriebene Werkzeuge werden effizient eingesetzt, um deren Betriebszeit zu reduzieren
  • Motoren laufen nicht grundlos
  • Die Nachbarschaft wird nicht durch zusätzliche laute Geräusche belästigt
  • Einsatz lärmarmer Geräte und Ausrüstung wo möglich

5.4.3 Parken, Be- und Entladen

Verkehrsregeln:

  • Privatparkplätze sind nicht ohne Zustimmung der beteiligten Parteien zu benutzen
  • Gehwege sind für Fussgänger bestimmt und daher nicht als Parkplätze zu nutzen
  • Bei der Handhabung von Material wird auf die Nutzung öffentlicher Verkehrswege geachtet

Sicherheit:

  • Die grundlegenden Sicherheitsregeln werden bei Manövern beachtet
  • Angemessene Beschilderung wird verwendet
  • Be- und Entladevorgänge werden koordiniert und zügig durchgeführt

5.4.4 Fussgänger- und Fahrzeugverkehr

Verkehrssicherheit:

  • Trotz Eingriffen in die Fahrbahn wird ein reibungsloser und sicherer Verkehrsfluss gewährleistet
  • Es wird eine geeignete und konforme Beschilderung gemäss den gesetzlichen Anforderungen verwendet
  • Die entsprechenden Genehmigungen werden im Voraus beantragt

5.4.5 Gefahrstoffmanagement

Umgang mit gefährlichen Produkten:

  • Gefährliche Produkte werden, wenn nicht zu vermeiden, so verwendet, dass der Standort vor Verschmutzung und anderen Risiken geschützt wird
  • Die Lagerbedingungen der jeweiligen Produkte werden grundsätzlich beachtet
  • Die Verwendung bestimmter Produkte erfolgt unter Einhaltung der Sicherheitsanweisungen, insbesondere zur Vermeidung möglicher Brandgefahren

Betriebsstoffe:

  • Sichere Lagerung und Handhabung von Kraftstoffen, Ölen und anderen Betriebsstoffen
  • Vorhandensein von Bindemitteln und Notfallausrüstung auf Fahrzeugen
  • Schulung aller Mitarbeitenden im Umgang mit Gefahrstoffen
  • Sofortige Meldung und fachgerechte Behebung von Leckagen oder Verschüttungen

5.4.6 Umweltschutz auf der Baustelle

Boden- und Gewässerschutz:

  • Schutz von Boden und Grundwasser durch sachgerechten Umgang mit Betriebsstoffen
  • Vermeidung von Verunreinigungen durch Öle, Kraftstoffe oder andere Chemikalien
  • Verwendung von Auffangwannen bei risikobehafteten Arbeiten

Naturschutz:

  • Rücksichtnahme auf lokale Ökosysteme und geschützte Bereiche
  • Minimierung der Flächeninanspruchnahme
  • Wiederherstellung von Flächen nach Projektabschluss

5.4.7 Professionelles Auftreten und Unternehmensimage

Öffentliche Wahrnehmung:

  • Es wird sichergestellt, dass das Image der Hydrounit Netzbau AG positiv in der Öffentlichkeit vermittelt wird
  • Das Verhalten ist stets freundlich und professionell
  • Es wird vor und/oder während der Bauphase mit Anwohnern und Hauseigentümern bei anfallenden Fragen kommuniziert

Erscheinungsbild:

  • Die Einsatzteams haben ein gepflegtes Erscheinungsbild
  • Angemessene Arbeitskleidung wird getragen, die den Sicherheitsrichtlinien entspricht
  • Fahrzeuge werden sauber und gepflegt gehalten

5.4.8 Notfall- und Schadensmanagement

Bei Sachschäden:

  • Die Geschäftsleitung und Circet Switzerland werden bei Sachschäden transparent und umgehend informiert
  • Dies gilt besonders für Schäden an Strom- und Wasserleitungen, Gebäuden, etc.
  • Dokumentation aller Vorfälle mit Fotos und Beschreibungen

Bei schweren Schäden:

  • Bei schweren Schäden, insbesondere an Netzwerken für Strom, Gas, Wasser, wird nach dem Prinzip vorgegangen: Schützen – Alarmieren – Helfen
  • Der Sicherheitsbeauftragte (SIBE) wird eingesetzt
  • Sofortige Absperrung des Gefahrenbereichs

Bei Personenschäden:

  • Im Falle eines Personenschadens werden umgehend der Notfall (144) sowie der SIBE der Region informiert
  • Erste Hilfe wird geleistet
  • Der Unfallort wird gesichert und nicht verändert

5.5 Energie und Ressourcen an Standorten

Energieeffizienz:

  • Bewusster Umgang mit Energie in Büros und Lagerhallen
  • Nutzung energieeffizienter Beleuchtung (LED)
  • Optimierung von Heizung und Klimatisierung
  • Abschaltung nicht benötigter Geräte und Beleuchtung

Ressourcenschonung:

  • Reduzierung des Papierverbrauchs durch Digitalisierung
  • Verwendung von umweltfreundlichen Büromaterialien wo möglich
  • Wassersparende Einrichtungen

5.6 Arbeitsschutz und Gesundheit

Persönliche Schutzausrüstung (PSA):

  • Beschaffung von PSA, die anerkannten Sicherheitsstandards entspricht
  • Regelmässiges Einholen von Mitarbeiter-Feedback zur Praxistauglichkeit der PSA
  • Sicherstellung, dass PSA den praktischen Anforderungen im Arbeitsalltag gerecht wird

Arbeitssicherheit:

  • Gewährleistung sicherer und gesundheitsförderlicher Arbeitsbedingungen
  • Systematische Risikobeurteilung und Präventionsmassnahmen
  • Regelmässige Sicherheitsschulungen für alle Mitarbeitenden
  • Förderung einer offenen Sicherheitskultur

6. KLIMARISIKEN UND CHANCEN

Die Hydrounit Netzbau AG hat die für ihr Geschäftsmodell relevanten Klimarisiken und Chancen analysiert:

6.1 Physikalische Risiken

Akute Risiken:

  • Extremwetter (starker Regen, Schnee, Hitze) kann Baustelleneinsätze beeinträchtigen
  • Überschwemmungen können zu Verzögerungen und zusätzlichen Kosten führen

Mitigation:

  • Flexible Arbeitsplanung mit Alternativaufgaben bei Wetterausfällen
  • Übertragung wertschöpfender Bürotätigkeiten bei Ausfallzeiten

6.2 Übergangsrisiken

Identifizierte Risiken:

  • Steigende Anforderungen an CO₂-Dokumentation und -Nachweise
  • Erhöhte Sensibilität von Kunden und Partnern für klimaschonendes Verhalten
  • Mögliche neue Technologien mit reduziertem Tiefbaubedarf
  • Abhängigkeit von zahlreichen Werkhöfen mit begrenzter Kontrolle
  • Risiko veralteter fossil betriebener Fahrzeuge

Chancen:

  • Durch Unternehmensgrösse und -struktur bessere Anpassungsfähigkeit als kleinere Wettbewerber
  • Möglichkeit, durch Vorreiterrolle im Klimaschutz Wettbewerbsvorteile zu erzielen
  • Verfolgung von Kreislaufwirtschaftsansätzen zur CO₂-Reduktion

Mitigation:

  • Aktive Beobachtung und Test neuer Verlegetechnologien
  • Intensive Beschäftigung mit eigenem CO₂-Fussabdruck
  • Langfristige Planung für Flottenersatz und -modernisierung
  • Beobachtung von Lösungen für elektrische Baufahrzeuge

6.3 Haftungsrisiken

Aktuell wurden keine wesentlichen Haftungsrisiken im Zusammenhang mit dem Klimawandel identifiziert.

7. SOZIALE VERANTWORTUNG UND ETHIK

7.1 Faire Arbeitspraktiken

  • Gewährleistung fairer Arbeitsbedingungen für alle Mitarbeitenden
  • Chancengleichheit und Nicht-Diskriminierung
  • Faire Entlohnung und Sozialleistungen

7.2 Ethische Geschäftspraktiken

  • Null-Toleranz gegenüber Korruption und Bestechung
  • Strikte Ablehnung jeglicher Form von Kinderarbeit
  • Respektvoller Umgang mit allen Stakeholdern

7.3 Lokales Engagement

  • Rücksichtnahme auf die Bedürfnisse lokaler Gemeinschaften bei Bauvorhaben
  • Transparente Kommunikation mit Anwohnern bei beeinträchtigenden Arbeiten
  • Beitrag zur regionalen Wertschöpfung

8. VERANTWORTLICHKEITEN UND UMSETZUNG

8.1 Organisatorische Verantwortung

Geschäftsleitung:

  • Trägt die Gesamtverantwortung für die Implementierung dieser Richtlinien
  • Stellt erforderliche Ressourcen bereit
  • Überprüft die Zielerreichung im Rahmen der Managementbewertung

ESG-Verantwortlicher:

  • Koordiniert die Umsetzung der Nachhaltigkeitsmassnahmen
  • Überwacht die Einhaltung der Richtlinien
  • Erstellt Berichte über Fortschritte und Kennzahlen
  • Fungiert als Ansprechpartner für Nachhaltigkeitsfragen

Führungskräfte und Projektleiter:

  • Setzen die Richtlinien in ihren Verantwortungsbereichen um
  • Schulen und sensibilisieren ihre Teams
  • Melden Abweichungen und Verbesserungspotenziale

Alle Mitarbeitenden:

  • Befolgen die Umwelt- und Nachhaltigkeitsvorgaben
  • Melden Umweltvorfälle oder -gefährdungen
  • Bringen Verbesserungsvorschläge ein

8.2 Kommunikation und Schulung

  • Regelmässige Information aller Mitarbeitenden über Umweltziele und -massnahmen
  • Schulungen zu umweltrelevanten Themen und korrektem Verhalten
  • Integration von Nachhaltigkeitsthemen in Einarbeitungsprozesse
  • Offene Kommunikationskanäle für Fragen und Anregungen

8.3 Monitoring und Berichterstattung

  • Regelmässige Erfassung relevanter Umweltkennzahlen (Kraftstoffverbrauch, Abfallmengen, etc.)
  • Jährliche Überprüfung der Zielerreichung
  • Interne und externe Berichterstattung über Fortschritte
  • Dokumentation von Massnahmen und deren Wirksamkeit

8.4 Zusammenarbeit mit Partnern

  • Enge und transparente Zusammenarbeit mit unseren Partnern in der Wertschöpfungskette zu Nachhaltigkeitsthemen, inklusive Abstimmung auf Anforderungen, Austausch zur Umweltleistung und gemeinsamer Identifikation von Verbesserungspotenzialen.

9. ÜBERPRÜFUNG UND VERBESSERUNG

9.1 Regelmässige Überprüfung

Diese Richtlinien werden mindestens jährlich im Rahmen des Managementreviews überprüft und bei Bedarf aktualisiert, um:

  • Neuen gesetzlichen Anforderungen gerecht zu werden
  • Erkenntnisse aus der praktischen Anwendung einfliessen zu lassen
  • Best Practices der Branche zu integrieren
  • Sich an veränderte Geschäftsprozesse anzupassen

9.2 Kontinuierliche Verbesserung

Die Hydrounit Netzbau AG verpflichtet sich zu einem kontinuierlichen Verbesserungsprozess durch:

  • Systematische Analyse von Umweltkennzahlen
  • Regelmässige interne Audits
  • Einbeziehung von Mitarbeiter-Feedback
  • Benchmarking mit Branchenstandards
  • Innovation und Erprobung neuer Technologien und Methoden

10. SCHLUSSBESTIMMUNGEN

10.1 Verstösse

Verstösse gegen diese Richtlinien werden ernst genommen und können arbeitsrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Wir fördern jedoch eine Kultur des Lernens und der Verbesserung.

10.2 Kontakt

Bei Fragen zu diesen Richtlinien wenden Sie sich bitte an den ESG-Verantwortlichen oder die Geschäftsleitung.


Hydrounit Netzbau AG
Ruessenstrasse 18
6340 Baar ZG

Lager:
Lettenstrasse 2/4
6343 Rotkreuz


Genehmigt durch die Geschäftsleitung

Datum: 28. Oktober 2025

Version: 01